Lotteriefonds

Der Lotteriefonds unterstützt Jugendorganisationen mit einem jährlichen Pro-Kopf-Beitrag.
 

Wer ist beitragsberechtigt?


Beitragsberechtigt sind Cevi-Vereine und Cevi-Abteilungen, die:

  • Mitglied beim Cevi Region Bern sind,
  • ihren Sitz im Kanton Bern haben,
  • ein Verein sind oder eine vereinsähnliche Struktur aufweisen und
  • Angebote primär für Kinder und Jugendliche durchführen.


Höhe der Beiträge


Der Jahresbeitrag beträgt bis zu 50 Franken pro beitragsberechtigtes Mitglied zwischen 5 und 20 Jahren. Die Auszahlung erfolgt direkt an den jeweiligen Cevi-Verein oder die Abteilung.

  • Beitragsberechtigt sind:
    Aktivmitglieder, die sich regelmässig im Sinne des Vereinszwecks engagieren, zum Beispiel Hilfsleiter*innen und Leiter*innen bis 20 Jahre.
  • Gruppenglieder ab 5 Jahren, die regelmässig an den Aktivitäten teilnehmen.
    Grundlage dafür sind die Musterstatuten für Cevi-Vereine, insbesondere Art. 6a und Art. 7.


Gesuch einreichen


Das Gesuch wird jeweils im Juni direkt durch den Cevi-Verein oder die Abteilung über das Online-Formular eingereicht.
 

Reiche ein Gesuch ein

 


Kontakt
 

031 333 80 70

mail(at)ceviregionbern.ch