Lotteriefonds
Der Lotteriefonds unterstützt Jugendorganisationen mit einem jährlichen Pro-Kopf-Beitrag.
Wer ist beitragsberechtigt?
Beitragsberechtigt sind Cevi-Vereine und Cevi-Abteilungen, die:
- Mitglied beim Cevi Region Bern sind,
- ihren Sitz im Kanton Bern haben,
- ein Verein sind oder eine vereinsähnliche Struktur aufweisen und
- Angebote primär für Kinder und Jugendliche durchführen.
Höhe der Beiträge
Der Jahresbeitrag beträgt bis zu 50 Franken pro beitragsberechtigtes Mitglied zwischen 5 und 20 Jahren. Die Auszahlung erfolgt direkt an den jeweiligen Cevi-Verein oder die Abteilung.
- Beitragsberechtigt sind:
Aktivmitglieder, die sich regelmässig im Sinne des Vereinszwecks engagieren, zum Beispiel Hilfsleiter*innen und Leiter*innen bis 20 Jahre. - Gruppenglieder ab 5 Jahren, die regelmässig an den Aktivitäten teilnehmen.
Grundlage dafür sind die Musterstatuten für Cevi-Vereine, insbesondere Art. 6a und Art. 7.
Gesuch einreichen
Das Gesuch wird jeweils im Juni direkt durch den Cevi-Verein oder die Abteilung über das Online-Formular eingereicht.
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